Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 14 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich, Administrator des Hochmeisteramts des Deutschen Ritterordens in Preußen und Meister des Deutschen Ritterordens, sowie Johann von Lossau, Landkomtur der Ballei Sachsen, und Otto von Blankenburg, Komtur zu Langeln, ab 1598 Maximilian, erwählter König von Polen, Erzherzog zu Österreich, als Administrator des Hochmeisteramts des Deutschen Ritterordens in Preußen und Meister des Deutschen Ritterordens, Sitz in (Bad) Mergentheim, ab 1622 Carl, Erzherzog zu Österreich, als Administrator des Hochmeisteramts des Deutschen Ritterordens in Preußen und Meister des Deutschen Ritterordens, Sitz in (Bad) Mergentheim, ab 1625 Johann Eustachius, als Administrator des Hochmeisteramts des Deutschen Ritterordens in Preußen und Meister des Deutschen Ritterordens, Sitz in (Bad) Mergentheim
Albrecht Georg, Wolf Ernst, Botho, Johann und Heinrich, Grafen zu Stolberg |
Enthält/ Darin: | Enthält: primae mandati der Pfändung
Am 3. Dezember 1580 wurden dem Komtur des Ordens in der Ballei Sachsen, zu der das Ordenshaus Langeln gehörte, zwei Gespanne und Wagen durch die Grafen zu Stolberg gepfändet, als diese Holz vom „Plagenberg“ (oder „Pfauenberg“ – beide Begriffe werden benutzt) nach Langeln holen wollten. Das Holz am Plagenberg stand dem Orden zur Nutzung zu. Der Orden fordert das gepfändete Gut zurück und die ungestörte Nutzung seines Eigentums. Die Grafen zu Stolberg begründen ihre Pfändung mit der Aussage, daß der Orden lediglich berechtigt war, das Unterholz zu nutzen, der Komtur aber Oberholz als Bauholz hatte schlagen lassen, was als Gerechtigkeit den Grafen zu Stolberg allein zustand.1584 wurde eine kaiserliche Untersuchungskommission vor Ort eingesetzt.
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Laufzeit/Datum (detailliert): | 1581 - 1590/1603/1623 - 1626 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 893 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146752 |
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