Identifikation |
Signatur: | A 53, P Nr. 8 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hans Preuß, hessischer Amtmann zu Gleichen, sowie Hans Strunck, Schultheiß, Hans Schmidt und Hans Kaman, beide Vorsteher, und die ganze Gemeinde zu Etzenborn
Wilhelm Knorre, Herr auf Sollstedt |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1572 begannen die Brüder Otto und Wilhelm Knorre den Prozess vor dem kurmainzischen Oberlandgericht des Eichsfeldes in Heiligenstadt gegen die Brüder Otto und Wilcke von Bodenhausen wegen Besitzfeststellung und Schadensersatz in Höhe von 2.000 fl. Letztere hatten noch mit ihrem Vater Melchior von Bodenhausen versucht, mit Gewalt den “klein unndt grossen sackaw, Gelenberg und Eichholtz“ in ihren Besitz zu bringen. Während des Prozesses verstarben bis 1578 alle Beklagten von Bodenhausen. Ihr Nachfolger auf Gleichen war Hans Preuß. Der Klage des Knorre vor dem o.g. Gericht zu Heiligenstadt begegnete er als hessischer Untertan mit dem Hinweis der Inkompetenz kurmainzischer Gerichtsbarkeit. Als er von Heiligenstadt trotzdem aufgefordert wurde, sich der kurmainzischen Gerichtsbarkeit zu stellen, wandte er sich an das RKG. Irrtümlicherweise geriet auch das Dorf Etzenborn in diesen Streit am RKG, wurde aber daraus entlassen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1572 - 1583 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | P 1710 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145737 |
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