Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 8 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Naumburg (Bekl.)
Bürgermeister und Rat der Stadt Weißenfels (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Rat der Stadt Naumburg berief sich auf das alte Recht zur “Petri Pauli Messe« von jedem auswärtigen Kaufmann 1 % der Umsatzsumme als Stadteinnahme zu verlangen. Diese Abgabe wurde von den Händlern der Stadt Weißenfels verweigert. Die Kaufleute aus Weißenfels beriefen sich auf Privilegien der Landgrafen von Thüringen und des Hauses Sachsen auf Abgabenbefreiung auf Messen innerhalb derer Hoheitsgebiete. Deshalb schlossen beide Städte auf Bitte der Stadt Weißenfels einen Kompromiß, der aber von den Kaufleuten der Stadt Weißenfels nicht eingehalten wurde. Der Kompromiß beinhaltete, daß die Stadt Weißenfels ausschließlich Bier aus Naumburg bezieht und ihre Kaufleute zur Messe lediglich 1 gr symbolischer Abgabe entrichten müssen. Deshalb kündigte die Stadt Naumburg den Kompromiß und bestand auf Einhaltung der Zahlung nach altem Recht durch die Kaufleute der Stadt Weißenfels. Darauf erfolgte seitens Weißenfels die Klage vor dem Gericht der ersten Instanz zur Einhaltung des Kompromisses, dem dort auch entsprochen wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1687 - 1694 (1697) |
Umfang: | 7 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 580 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3144343 |
|