Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 11 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Jacob Feer, genannt Gürtler, Schankwirt zu Höngeda (Beklagte)
Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: Jacob Feer wurde im Januar 1560 bis zum März 1560 in Mühlhausen in Haft genommen und gefoltert, um ihn zum Geständnis zu zwingen, er habe in seiner Schenke verschiedene Übeltaten begangen. Der Rat zu Mühlhausen warf ihm vor, Straßenräuber zu beherbergen, um Gäste, vornehmlich Kaufleute, überfallen zu lassen, Dirnen zu beschäftigen, nachts das Dorf mit Schießereien in Unruhe zu versetzen u. a. m. Um der Haft zu entgehen, akzeptierte Feer am 15.03.1560 einen Urfehdebrief. Danach wandte er sich an das Reichskammergericht und verlangte eine Bestrafung der Stadt in Höhe von 8.000 Gulden plus Erstattung aller Schäden und Unkosten, da er sich als unschuldig betrachtete. Die Herren Wilhelm von Biltzingsleben und Barthold von Wintzingerode setzten sich für Feers Freilassung ein, die Stadt Mühlhausen lehnte den von Dr. Dick vorgeschlagenen Juristen Lic. Wolfgang Steling zu Duderstadt als untersuchenden Kommissar als angeblichen Freund des Feer ab, brachte aber keine Beweise bei, außer Abschriften ihrer juristischen Privilegien. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1341 - 1566 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 633 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637791 |
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