Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 6 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Schmidt und Magister Simon Lymmer, beide Bürger zu Erfurt und Kuratoren für den stummen Hans Francke, Bürger zu Erfurt (Kläger)
Prior und Konvent des Jungfrauenklosters Novi Operis (Neuwerk) zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad videndum restitui in integrum adversus lapsum fatalium
In einer Streitsache zwischen Hans Francke und dem Kloster Neuwerk um das Gut Willrode entschied das Stadtgericht Erfurt zugunsten des Klosters. Fristgemäß wurde von den Kuratoren des Francke Klage am Reichskammergericht erhoben, wo dann die citatio und compulsoriales erkannt wurden, aber die inhibitio nicht erfolgte. Um diese zur korrekten Fortführung des Prozesses zu erlangen, wurde sofort der Stadtbote von Erfurt, Hans Urlaub, zur Reise nach Speyer beauftragt. Die Stadt verzögerte jedoch mit anderen Aufträgen die Reise des Boten nach Speyer so, dass Urlaub erst am 01.01.1606 Speyer erreichte und damit einen Tag zu spät kam. Damit wäre das Erfurter Urteil rechtskräftig geworden, wenn nicht eine erneute Verfahrensaufnahme vor dem Reichskammergericht erfolgt wäre, um die man sich bis 1609 erfolglos stritt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1550 - 1561 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 357 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637786 |
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