Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 28 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Sintrum Fensterer, Bürger zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Fensterer war bereits mehrfach in Erfurt ins Gefängnis geraten, weil er sich ständig Frauen gegenüber unsittlich benahm. Am 01.09.1585 folgte ein weiterer unflätiger Annäherungsversuch an eine Schwangere auf dem Erfurter Anger. Daraufhin wurde er erneut eingesperrt. Seine Appellation an das kurfürstliche Hofgericht in Mainz wurde dort erneut dazu benutzt, um sich wegen der juristischen Zuständigkeit mit der Stadt Erfurt aufzunehmen. Mainz entschied die Freilassung des Fensterer bei Androhung einer Geldstrafe von 600 bzw. 1.000 Gulden an die Stadt im Weigerungsfall. Daraus entstand am Gerichtsfall Fensterer der erneute Streit um die Jurisdiktion der Stadt Erfurt mit dem Kurfürstentum Mainz. 1598 wurde der Streit beigelegt, weil die Erben des inzwischen verstorbenen Fensterer sich von seinen Taten distanzierten und die Klage gegen die Stadt zurückzogen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1577 - 1598 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | 1610 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632252 |
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