A 53, E Nr. 5 Meister Georg Christoph Eccardt ( 1794), Bürger zu Mühlhausen (Beklagte) \ \ Die Meister Johann Christian Demme, Johann Heinrich Möhnstädt und Johann Gottfried Schäffer sowie der Musiker Johann David Henne für seine Tochter, alle als Erben des Meisters Caspar Große und seiner Frau,[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 5

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Meister Georg Christoph Eccardt ( 1794), Bürger zu Mühlhausen (Beklagte)

Die Meister Johann Christian Demme, Johann Heinrich Möhnstädt und Johann Gottfried Schäffer sowie der Musiker Johann David Henne für seine Tochter, alle als Erben des Meisters Caspar Große und seiner Frau, alle zu Mühlhausen (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Ende Dezember 1771 verfügten die Eheleute Eccardt, dass sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen mit der Ausnahme, dass die seidene und wollene Bekleidung der Frau nach ihrem Tod ihrer Schwester, der Ehefrau des Meister Caspar Große, zufällt. Nach dem Tod von Frau Eccardt strengte Meister Große in Mühlhausen einen Prozess an, in dem er den gesamten Nachlaß geteilt forderte. Das Gericht entsprach in seinem Urteil dem Testament. Anfang 1775 entsagte Meister Große auch der seiner Frau zustehenden Erbschaft. 1787 und 1789 wurde von den Erben der Eheleute Große diese Angelegenheit erneut vor Gericht gebracht. Trotz der vorliegenden Dokumente wurde festgelegt, dass doch noch die Bekleidung der Frau Eccardt als Erbteil anfällt und beide Parteien in die Gerichtskosten geteilt werden. Dagegen protestierte mit einer Appellation Meister Eccardt bis zu seinem Tod am Reichskammergericht.
Laufzeit/Datum (detailliert):1771 - 1794
Umfang:7 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 289
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631209
 
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