A 11a, Nr. 468 Allerhöchste Vorschrift, dass kein Nutz- oder Brennholz zum Verkauf außerhalb Landes ohne einen Pass oder ein Attest des zeitigen Oberforstmeisters in den Zöllen passiert werden solle, Bd. 3, 1729-1743 (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 11a, Nr. 468

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Allerhöchste Vorschrift, dass kein Nutz- oder Brennholz zum Verkauf außerhalb Landes ohne einen Pass oder ein Attest des zeitigen Oberforstmeisters in den Zöllen passiert werden solle, Bd. 3
Laufzeit/Datum (detailliert):1729 - 1743
 

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