A 11a, Nr. 463 Allerhöchste Vorschrift, dass kein Eichen- und Kiehnen-, Nutz- oder Brennholz ohne Pass oder Attest des zeitigen Oberforstmeisters, so wenig aus den königlichen Heiden als Privatholzungen, zum Verkauf außerhalb Landes durch die Zölle passiert werden solle, Bd. 1, 1720-1724 (Akte)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 11a, Nr. 463

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Allerhöchste Vorschrift, dass kein Eichen- und Kiehnen-, Nutz- oder Brennholz ohne Pass oder Attest des zeitigen Oberforstmeisters, so wenig aus den königlichen Heiden als Privatholzungen, zum Verkauf außerhalb Landes durch die Zölle passiert werden solle, Bd. 1
Laufzeit/Datum (detailliert):1720 - 1724
 

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