Identifikation |
Signatur: | A 11a, Nr. 425 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Nach dem allerhöchsten Reskript vom 21. Juni 1700 in Forst- und Grenzsachen einzuziehen befohlene Nachrichten |
Enthält/ Darin: | Enthält: Was wegen ein und anderer Domänenholzung verschrieben, ob jemand darin ein jus lignandi, parendi, vel saginandi habe und ob er solches wirklich genieße. - Ob und wie weit seine königliche Majestät dergleichen jura in adeligen oder zu den Städten gehörigen oder anderen Gehölzen habe. - Was wegen der Gräserei und Wiesen in den Forsten und deren Nutzung, wie auch wegen der streitigen Grenzen um und in den Forsten, ingleichen von den Gräsereien verzeichnet befunden wird. - Was generaliter wegen des juris venandi, sowohl auf seiner königlichen Majestät, als auch der privatorum fundis beschrieben ist. - Was für Jagd-Onera die von Adel, Klöster, Schulzen und Gemeinden in den Dörfern oder sonst jemand auf sich haben und woher solches rühre, auch ob ein und anderer dagegen einige beneficia genießet, ingleichen ob einige im Lande schuldig und gehalten seien, der Landesherrschaft zu Dienst einige Hunde zu erziehen oder zu verpflegen. - Ob sonst von einigen juribus so restalibus oder Observantien, die zu seiner königlichen Majestät Dienst gereichen, einige Nachricht vorhanden, und worin solche bestehen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1700 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2438858 |
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