A 11a, Nr. 150 Anbefohlene Einteilung sämtlicher Holzungen des Herzogtums Magdeburg in Schläge, dergestalt, dass gewisse Schläge jährlich gehauen, gewisse Schläge zur Weide ausgesetzt, andere aber zum Aufschlagen und Anwachs des Holzes geschont werden sollen; ingleichen die mittels Kabinettsordre

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Identifikation

Signatur:A 11a, Nr. 150

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anbefohlene Einteilung sämtlicher Holzungen des Herzogtums Magdeburg in Schläge, dergestalt, dass gewisse Schläge jährlich gehauen, gewisse Schläge zur Weide ausgesetzt, andere aber zum Aufschlagen und Anwachs des Holzes geschont werden sollen; ingleichen die mittels Kabinettsordre erteilte Vorschrift, wie es in den königlichen Forsten in Ansehung des jungen Holzzuwachses und sonst gehalten werden soll, auch in was für einem Zustand ein jeder Forst sich gegenwärtig befinde
Laufzeit/Datum (detailliert):1743 - 1748
 

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