C 48 IIId, Nr. 174 Zweite Gebäudesteuerrevision, insbesondere die Ermittlung der ländlichen Ortschaften, in welchen zwar nicht eine überwiegende Anzahl von Wohngebäuden durch Vermietung benutzt wird, aber nach § 7 des Gebäudesteuergesetzes noch aus wirklichen Mietpreisen einzureichender Anhalt für[Location: Merseburg]

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Identifikation

Signatur:C 48 IIId, Nr. 174

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Zweite Gebäudesteuerrevision, insbesondere die Ermittlung der ländlichen Ortschaften, in welchen zwar nicht eine überwiegende Anzahl von Wohngebäuden durch Vermietung benutzt wird, aber nach § 7 des Gebäudesteuergesetzes noch aus wirklichen Mietpreisen einzureichender Anhalt für die Feststellung des Nutzungswertes der Gebäude zu gewinnen ist
Laufzeit/Datum (detailliert):1892 - 1894

Kontext

Registratur-Signatur:Kap. II
 

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