|
Z 4 IV, 552 Nr. 41 Jödigken Rauffs, zu Paschleben gesessen, Originalverkaufsbrief, darin er Woldemar, Fürst zu Anhalt, alle seine Güter, aus seinem Anteil von seinen väterlichen Gütern und auch die ihm von seinem Bruder, Kühne Rauff sel., zu seinen Anteile zugefallen, die sie von seiner fürstliche[Location: Dessau]
Archive plan context |
Z 4 IV, 552 Nr. 41 Jödigken Rauffs, zu Paschleben gesessen, Originalverkaufsbrief, darin er Woldemar, Fürst zu Anhalt, alle seine Güter, aus seinem Anteil von seinen väterlichen Gütern und auch die ihm von seinem Bruder, Kühne Rauff sel., zu seinen Anteile zugefallen, die sie von seiner fürstliche
|
Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 552 Nr. 41 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Jödigken Rauffs, zu Paschleben gesessen, Originalverkaufsbrief, darin er Woldemar, Fürst zu Anhalt, alle seine Güter, aus seinem Anteil von seinen väterlichen Gütern und auch die ihm von seinem Bruder, Kühne Rauff sel., zu seinen Anteile zugefallen, die sie von seiner fürstlichen Gnaden und anderen zu Lehen getragen, zu Erbe verkauft |
Enthält/ Darin: | Enthält: Neun Hufen zu Moltz, da habe seine Mutter ihr Leibgedinge an und rührt vom Domprobst zu Magdeburg, einen freien Sattelhof zu Moltz von Magnus Stoye, davon er ihm zu dienen pflichtig und eine Hufe zum Hofe zinset zehn Scheffel Weizen und zwei Gänse, da habe Claus Henning fünfzehn Gulden an und rührt vom Abt zu Nienburg, fünf Graswiesen zu Moltz zu verleihen, zwei habe Magnus Stoye zum Hofe gibt nichts zum Zins, eine Wiese habe Enne, zinset zehn Gulden drei Hühner, eine Wiese habe Thonius Luderstedt zu Klein Paschleben, zinset zwei Hühner, die fünfte Wiese habe Hans Pors, zinset drei Silbergroschen zwei Hühner, die Wiesen rühren alle vom Abt; zwei wüste Höfe zu Moltz zu verleihen, rühren vom Abt, das kleine Dorf zu verleihen, mit Gericht über Hals und Hand, habe Magnus Stoye zum Sattelhofe zu Moltz, zinset nichts und rührt vom Abt, sieben Viertel Oberland und liegen beide zu Moltz, rühren vom Abt am Bernburgischen Tore; zwei freie Hufen zu Poley zu verleihen, der habe eine Cyriac Henning, die andere habe Griesing, und der Hufen eine zinset zugleich zwei Scheffel Weizen und drei Silbergulden, stehen zwölf Gulden bei Silitz und rühren von der Äbtissin zu Gernrode, einen freien Sattelhof zu Paschleben rührt vom Fürsten mit einer Wiese vor dem Dorf zu Paschleben, und fünf Hufen Landes auf der Marke zu Paschleben, daran sei dem Fürsten zu verschreiben, ehe der Kauf geschehen, 30 Scheffel Korn, Roggen und Weizen und einen Gulden von gemeiner Dorfschaft, steht dem Fürsten der Gelder sieben Gulden und rührt vom Fürsten wie Paschleben; einen freien Sattelhof zu Thurau, mit anderthalb Hufen Landes, eine Wiese, die habe Heinicke und zwei wüste Höfe zu Thurau stehet 40 Gulden und zwei Hufen Landes zu Thurau, steht 16 Gulden die habe Thias Bramigk und alles gegen Thurau gehörend, rührt vom Fürsten; einen Hof zu Edelsdorf zu verleihen mit vier Landes und einer Wiese gelegen, habe Paris Pramigk, zinset eine Gulde Geldes, vier Scheffel Korn, halb Roggen und Weizen, zu Gürtz einen Hof zu verleihen, habe Urban Hoyn, zinset eine halbe Mark zwei Scheffel Roggen, auf der Marke zu Gürtz eine halbe Hufe zu verleihen, habe Baltzer Mühling, zinset ein Scheffel Erbsen, dieses alles zu Edelstorf und Gürtz stehe Sander Silitz 30 rhein. Gulden und rührt vom Fürsten, eine halbe freie Hufe zu Osterköthen, die sei verliehen, da habe die Königin ihr Leibgeding an und rührt vom Fürsten, ein Verlegen Breitgen zu Hohen Köthen, das habe Sander Silitz von ihm dieweil er das Breitchens zu tun, und habe sieben Silbergroschen gezinset das rührt vom Fürsten; einen Hof zu verleihen zu Orentz, habe Jacob Günther, zinset nichts und rührt vom Fürsten; eine Hufe zu verleihen zu Orentz, habe Thias Wherias zinset nichts und rührt vom Fürsten; einen freien Sattelhof zu Trinum und elf Hufen Landes auf dem Felde, darauf Peter Bose ihm bei 50 Gulden gegeben und von elf Hufen gehen sechs vom Domprobst zu Magdeburg und sei seiner Mutter Leibgeding, die anderen fünf Hufen leihen die Domherren zu Aken; an solchen Stücken und Gütern verkauft und vereignet Jodigke Rauff erblich, nämlich seines Bruders sel. Cunen Anteil und seinem Anteil, davon Fürst ihm gegeben Herman Golßauen sel. Hof zu Köthen in der neuen Stadt, vier Hufen Landes, die eine auf der Marke zu Soeste und die anderen drei Hufen auf Paßdorfer Marke und dazu 50 Gulden an Geld und Korn bezahlt und vergnügt hat. Auch ihn vertreten und genommen acht Gulden bei Heinrich Kassendorf, dem Rentmeister, 14 Gulden 3 Groschen bei Sander Silitz, fünf Gulden bei Andreas Stein Kellern, sechs Gulden bei Bindtauf, zwei Gulden bei Wilhelm |
| Rathe, einen Gulden bei Claus Schuster gelobet der Fürst, solche Güter zu vertreten gegen jeden, der daran Gerechtigkeit zu haben vermeint, und sonderlich, ob die Frau so sein Bruder Cune Rauf bei ihm gehabt, mit Kindern beladen, und an solchen Gütern Frau und Kinder vermeinten auch Teil und Gerechtigkeit zu haben, sowie des Leibgedings halben, so seine Gemahlin Anna an solchen Gütern vermacht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Köthen, auf Sonntag nach Trinitatis 1505 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1384209 |
|
|