Identifikation |
Signatur: | A 8, Nr. 1081 |
Frühere Signaturen: | XXVI, 3. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Verbot des Verkaufs von adeligen Gütern bevor dies nicht an den König gemeldet (referiert) wurde |
Enthält/ Darin: | Enthält u.a.: Edikte über den Erwerb adeliger Güter in Südpreußen. - Verordnung vom 18. Februar 1775, dass adelige Güter nicht an bürgerliche Personen ohne landesherrlichen Konsens verkauft werden sollen und die Aufhebung der Ehrenrechte solcher Güter in einem derartigen Verkaufsfall. - Reskript vom 15. März 1792, dass in diesem Fall mit der Landesregierung als Justizbehörde verhandelt (conferiert) werden soll. - Reskript vom 30. April 1805, dass Adelige ihre Güter nicht an Bürgerliche vererbpachten sollen, ausgenommen Mühlen, (Schank)Krüge oder ähnliche geringe Pertinentien. - Publikandum über die Konventionalstrafen bei Abschluss von Kaufkontrakten über adelige Güter vom 15. September 1805. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1747 - 1805 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1330900 |
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