A 13, Nr. 624 Schöppen in Leipzig erkennen in Sachen der Gebrüder Günther wider den Grafen zu Wittgenstein und Hohenstein, das der Nachlass ihres Vetters, welcher sich aus Verzweiflung selbst entleibt, nicht dem gräflichen Fiskus sonderm ihnen als den nächsten Erben zustehe, s.d. (Akte)[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:A 13, Nr. 624

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Schöppen in Leipzig erkennen in Sachen der Gebrüder Günther wider den Grafen zu Wittgenstein und Hohenstein, das der Nachlass ihres Vetters, welcher sich aus Verzweiflung selbst entleibt, nicht dem gräflichen Fiskus sonderm ihnen als den nächsten Erben zustehe
 

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