K 17 Halle, Nr. 841 Urteil des Landgerichts Merseburg in der Strafsache gegen einen Steinbildhauer, einen Maurer, eine Ehefrau und eine Hausgehilfin aus Rehmsdorf wegen Raubes, Diebstahls und Waffenmissbrauchs bzw. Verheimlichung von Waffen \ Raubüberfälle auf Bauern in Stockhausen und Königshofen[Location: Merseburg]

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Identifikation

Signatur:K 17 Halle, Nr. 841

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Urteil des Landgerichts Merseburg in der Strafsache gegen einen Steinbildhauer, einen Maurer, eine Ehefrau und eine Hausgehilfin aus Rehmsdorf wegen Raubes, Diebstahls und Waffenmissbrauchs bzw. Verheimlichung von Waffen
Raubüberfälle auf Bauern in Stockhausen und Königshofen und einen Lebensmittelhändler in Döbitzschen sowie Rückfalldiebstähle in Glaucha und auf der Grube Leonhard
Ort:Rehmsdorf, Stockhausen, Königshofen, Döbitzschen, Glaucha, Grube Leonhard
Tätigkeiten:Steinbildhauer, Maurer, Hausgehilfin
Verfahrenszeichen:9 I 3/46, 4 KLs 2/46
Urteil:05.09.1946: Todesstrafe und 5 Jahre Zuchthaus; 8 Jahre Zuchthaus; 1 Jahr Gefängnis; 2 Monate Gefängnis
Enthält/ Darin:Enthält u. a.: Information über die Selbsttötung (Erschießung) des Mittäters Andresen am 18. Juli 1946 in Döbeln, nachdem er von Kriminalbeamten verletzt worden war.
Laufzeit/Datum (detailliert):5. Sept. 1946 (8. Nov. 1946)
Hinweis:Die Akte enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.

Kontext

Provenienzstelle:Landgericht Merseburg
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3303933
 
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