Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 37 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg (Bekl.)
Brauer- und Bäckerinnung der Stadt Magdeburg für ihren Syndikus, Dr. iur. Sigismund Dörner, Rechtsanwalt zu Magdeburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Seit 1667 war Dr. iur. Sigismund Dörner von der Brauer- und Bäckerinnung der Stadt Magdeburg als Syndikus bestallt. 1669 wurde durch Beschluß des Rates der Stadt Magdeburg der Wirkungskreis von Dr. Dörner eingeschränkt, d.h. innerhalb einer viertel deutschen Meile im Radius vom Stadtzentrum aus, durfte Dr. Dörner keine Klienten betreuen. Praktisch hatte er damit in der Stadt Magdeburg Berufsverbot. Diese Entscheidung des Stadtrates gegen den unbequemen Rechtsanwalt rührte aus dessen juristischer Tätigkeit her, die zu Konflikten zwischen der Stadt Magdeburg und dem Erzstift Magdeburg geführt hatte. Siehe dazu die hier bearbeiteten RKG-Prozesse M 35 und M 36. Die Brauer- und Bäckerinnung der Stadt wollte auf ihren Syndikus nicht verzichten und erbat die Kassation dieser Entscheidung. Als der Rat von Magdeburg diese Forderung ablehnte, klagte die Innung gegen die Stadt Magdeburg vor dem Erzstift. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1667 - 1672 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 83 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160723 |
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