Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 265 Bd. 6 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann Schultze, Kaufmann auf der „Herrenfreiheit“ zu Naumburg und Gerichtsschöppe (Bekl.)
Seilerinnung der Stadt Naumburg (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad videndum se restitui in integrum adversus lapsum fatalium
Seit über 30 Jahren war Johann Schultze im Besitz der „Ölverpfennigungsgerechtsame“, des Ölhandelsprivilegs in Naumburg. 1644 wurde die Seilerinnung damit priviligiert, die aber allen bestehenden 3 Ölhandelsgeschäften in der Stadt Naumburg auf Lebenszeit ihr Geschäft ließ. Später gab die Innung wegen des Pechhandelsprivilegs zeitweise den Ölhandel ab. Als die Seilerinnung ihren Ölhandel erneut begann, pfändete Schultze, der sofort den Ölhandel mit Konsens der Stadt aufgenommen hatte, Ölfässer der Seilerinnung, die auf der Straße standen. Er meinte mit dem Ölhandel das Alleinvertriebsrecht in Naumburg zu besitzen. Aus dieser eigenmächtigen Pfändung entwickelte sich dieser Rechtsstreit bis vor das RKG, weil Moritz Wilhelm, Herzog von Sachsen, als postulierter Administrator des Hochstifts Naumburg-Zeitz für die Seilerinnung entschied und das Vertriebsrecht von Öl beiden Parteien zuerkannte. Zum Schutz seiner „Ölverpfennigungsgerechtsame“ wandte sich Schultze an das RKG. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1644, 1653, 1660, 1692 - 1696 |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 9036 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3157481 |
| |