Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 254 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Georg Christoff von der Schulenburg, Inhaber des gräflich mansfeldischen Amtes Polleben (Bekl.)
David Pallaß, Bauer zu Polleben (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
David Pallaß wurden vom verst. Caspar von der Schulenburg, dem Vater des Klägers, 2 Hufen Land 1582 bis zur Einlösung zehntfrei und wiederkäuflich verschrieben. Bis 1590 blieb Pallaß in diesem Besitz und die erste Instanz entschied dahin, daß er das Land bis zur Einlösung durch Schulenburg weiter zinsfrei nutzen durfte. Da bis zu diesem Urteil (1603) der Schulenburger von Pallaß bereits sieben Jahre Zinsen eingetrieben hatte, sollte Pallaß eine Schadensberechnung machen, die Schulenburg bezahlen sollte. Der Schulenburger akzeptierte die Verpflichtung, daß Pallaß das Land bis zur Einlösung behalten sollte, bestand aber auf die Zehntzahlung nach den vertraglich vereinbarten sechs Jahren.
|
| Laufzeit/Datum (detailliert): | (1558, 1582) 1599 - 1608 |
| Umfang: | 10 cm |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 8912 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146639 |
| |