A 53, S Nr. 251 Daniel von der Schulenburg, Herr auf Altenhausen (Kl.) \ \ Gemeinde Süplingen (Bekl.), 1581-1591 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 251

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Daniel von der Schulenburg, Herr auf Altenhausen (Kl.)

Gemeinde Süplingen (Bekl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Daniel von der Schulenburg war Herr über den Besitz der Dorfstelle und dazugehörigen Feldmark Grasedorf (könnte der Lagebeschreibung nach das heutige Bodendorf sein) bei Süplingen. Ein dazugehöriger Fischteich, der nach Bedarf abgelassen werden konnte, war lange Zeit trocken. Dieses Teichland und andere Ländereien hatten sich angeblich die Bauern von Süplingen und Grasedorf im Laufe der Zeit angeeignet und verteidigten diesen Besitz gegen den Schulenburger, als er seine vorgeblichen Rechte dort wieder einführen wollte. Süplingen selbst war den Herren von Alvensleben untertan, die in diesem Streit schon mehrmals schlichtend eingegriffen hatten. Außerdem bestand der Schulenburger auf sein Vorkaufsrecht, wenn es sich um Erbzinsgüter handelte, die ihm verpflichtet waren. Etliche solcher Güter sollen ohne Wissen des Schulenburgers von der Grasedorfer Mark von den Bauern beider Dörfer eigenmächtig verkauft worden sein. So auch das Land des Bauern Kersten Bantzer aus Süplingen, der zum Zeitpunkt des RKG-Prozesses bereits verstorben war. Die erstinstanzliche Klage des Schulenburgers gegen die Bauern von Süplingen wurde für diese entschieden, weil nach Meinung der ersten Instanz der Schulenburger seine Ansprüche nicht ausreichend beweisen konnte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1580 - 1591
Umfang:20 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 8901
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146636
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research