A 53, S Nr. 219 Heinrich, Graf zu Stolberg, für sich und in Vollmacht aller Grafen zu Stolberg (Bekl.) \ \ Margaretha, geb. von Hintzberg, Witwe des Dr. iur. Valentin von Sundhausen, wohnhaft zu Wernigerode, und Arndt von Uffeln, Herr auf Springe (Kl.), ab 1574 Georg von Schleinitz, Herr auf Stau[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 219

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Heinrich, Graf zu Stolberg, für sich und in Vollmacht aller Grafen zu Stolberg (Bekl.)

Margaretha, geb. von Hintzberg, Witwe des Dr. iur. Valentin von Sundhausen, wohnhaft zu Wernigerode, und Arndt von Uffeln, Herr auf Springe (Kl.), ab 1574 Georg von Schleinitz, Herr auf Stauchitz, für seine Ehefrau Juliana, Tochter von Dr. Valentin von Sundhausen mit Margaretha, geb. von Hintzberg
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Ohne Prozess sollten die hier Beklagten im Amt Hohnstein auf Befehl des herzoglich braunschweig-lüneburgischen Kanzlers
Jobst von Waldhausen wegen Schuldforderungen immittiert werden. Die Witwe von Sundhausen beanspruchte auf eine Hauptsumme von 8.400 fl jährliche Zinsgelder von 424 fl aus dem Amt Hohnstein, die aber nicht nur ihr, sondern auch anderen Erben ihres Mannes zustanden. Die Forderungen der Witwe waren angeblich weitestgehend bezahlt und die gestellten Ansprüche aus vorgewiesenen Schuldbriefen sollen durch nachfolgende Vergleiche in der Vergangenheit bereits überholt und mit Konsens des Lehnsherrn Herzog Wolfgang von Braunschweig-Lüneburg kassiert worden sein. Außerdem verwiesen die Grafen zu Stolberg auf ihre Reichsunmittelbarkeit, demnach die hier Beklagten das RKG als erste Instanz für ihre Forderungen hätten gebrauchen müssen. Das RKG folgte aber nicht der gräflich stolbergischen Argumentation. 1574 forderte Georg von Schleinitz für seine Ehefrau auf Basis des hier nicht vorhandenen RKG-Urteils die Auszahlung der Hälfte der Hinterlassenschaft seiner Schwiegermutter für seine Ehefrau aus der Grafschaft Hohnstein von den Grafen zu Stolberg. Schleinitz erlangte die Unterstützung des Kurfürsten von Sachsen, dessen Lehnsmann er war, und über denselben die Einweisung in Güter der Grafschaft Hohnstein bis zur Bezahlung der gräflich stolbergischen Schuld.
Laufzeit/Datum (detailliert):( 1545) 1568 - 1575 (1600)
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 8598
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146603
 
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