Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 216 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Ludwig, Heinrich, Albrecht Georg, Christoff und Wolf Ernst, Grafen zu Stolberg
August, Kurfürst von Sachsen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati der Pfändung Dietrich Hartmanns Bestrickung belangend
Caspar Triller, kursächsischer Amtmann zu Sangerhausen, ließ in der Nacht des 12.12.1583 im Dorf Bischofferode Dietrich Hartmann gefangennehmen und nach Sangerhausen in das Gefäng- nis führen. Hartmann war Diener des gräflich stolbergischen Rats Dr. Franz Schüssler, dem Bischofferode gehörte, und dessen Verwalter im Dorf. Dasselbe passierte schon 1578 dem gräflich stolbergischen Schultheißen im Amt Hohnstein, Georg Richter, als er in Werna Zinsen eintrieb. Beide Orte lagen im Amt Hohnstein, welches ein braunschweigisch-lüneburgisches Lehen der Grafen zu Stolberg war. Die Ursache der Gefangennahme des Dietrich Hartmann lag im kursächsischen Bestreben, seine Macht über das Grafenhaus Stolberg auszudehnen. Dazu diente als Mittel u. a. die Immission kursächsischer Gläubiger der Grafen zu Stolberg in Gebiete der Grafschaft, die nicht vom Kur- oder herzoglichen Haus Sachsen als Lehen abstammten. So wurde auch Franz von Dalwig in Wulfferodt immittiert, der sich darüber hinaus Besitzungen anmaßte, die dem gräflich stolbergischen Rat Dr. Schüssler gehörten. Dalwigs ständige Übergriffe beantwortete Hartmann mit Pfändungen. In dieser Zeit mußte Franz von Dalwig flüchten und sich verbergen, da er im gräflich stolbergischen Amt Kelbra einen Adligen ohne Grund erschossen hatte und damit unter die gräflich stolbergische peinliche Gerichtsbarkeit fiel. Auf dem Gut Wulfferodt übernahm deshalb der Bruder der Ehefrau des Franz von Dalwig, ein Spiegel, die Bewirtschaftung und organisierte mit Caspar Triller die Gefangennahme Hartmanns, um ihn letztlich als Pfand für Dalwig benutzen zu können. Zur Wahrung ihrer Rechte als reichsunmittelbare Grafen und ihrer erworbenen Privilegien und Besitzungen sowie zum Schutz ihrer Untertanen erwirkten die Grafen zu Stolberg dieses Mandat am RKG, demnach Hartmann sofort und ohne Bedingungen freizulassen sei.
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| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1584 - 1585 |
| Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 8578 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146600 |
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