Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 204 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Brüder Ludwig, Heinrich, Albrecht Georg und Christoff, Grafen zu Stolberg
Johann Georg und Johann Albrecht, Grafen von Mansfeld |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati et citationis auf die constitution der Pfändung
Am 26.08.1553 sollen die Grafen von Mansfeld durch ihren Landknecht zu (Groß) Leinungen den gräflich stolbergischen Untertanen Joachim Sauer und dessen Sohn Hans, beide wohnhaft zu Hainrode, auf kaiserlich freier Landstraße gefangen haben. Sauer war mit einem Dreispänner unterwegs, auf dem er Kohle auf Weisung des gräflich stolbergischen Faktors im „Atzkenholz“ nach Stolberg fahren sollte. Hans Sauer, Gespann, Wagen und Kohle wurden nach Mansfeld entführt und der junge Mann dort eingesperrt. Die Grafen zu Stolberg forderten die Freilassung ihres Untertanen sowie Schadensersatz gegen den Gefangenen und sich selbst. Nach Bekanntgabe der kaiserlichen Zitation wurde Hans Sauer auf freien Fuß gesetzt und erhielt Pferde und Wagen zurück. Die Pfändung kam zustande, weil beide Grafenhäuser dieses „Atzkenholz“ als ihr Eigentum betrachteten. Zur Klärung des Eigentums am „Atzkenholz“ wurde 1556 eine kaiserliche Untersuchungskommission eingesetzt. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | (1514) 1553 - 1567/1572 - 1577
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| Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 8559 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146588 |
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