A 53, S Nr. 88 Kriminalrat Goltz als Kurator der Hinterlassenschaft des Herrn von Szekely, königlich preußischer Obrist im Husarenregiment des Freiherrn von der Trenck, Herr auf Bromberg, ab Dezember 1797 Kriminalrat Paltzow als Kurator, ab 1799 Kriminalrat Skerle als Kurator und Bevollmächtigter[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 88

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kriminalrat Goltz als Kurator der Hinterlassenschaft des Herrn von Szekely, königlich preußischer Obrist im Husarenregiment des Freiherrn von der Trenck, Herr auf Bromberg, ab Dezember 1797 Kriminalrat Paltzow als Kurator, ab 1799 Kriminalrat Skerle als Kurator und Bevollmächtigter der Erben des Oberst von Szekely, seiner Witwe, geb. von Warburg, in 2. Ehe verh. mit General Philipp, Freiherr von Meyer, Herr auf Fordon an der Weichsel in Westpreußen, eine mit Oberst von Ledebuhr verh. Tochter und die noch minderjährigen Töchter Johanna und Theresia von Szekely

Friedrich Carl August Alexander Heinrich, Graf zu Stolberg-Stolberg, und seine “Ehefrau“ (in Wirklichkeit Mutter) Charlotte, geb. Gräfin von Flemming
Enthält/ Darin:Enthält: mandati de solvendo fortem centum septuaginta septem nummorum aureorum Friedrichs d’or dictorum cum usuris a 1ma Aprilis 1794 usque ad plenariam satisfactionem, nec non usuras sortis Septem millium Imperialium a 1ma Julii 1794 usque ad 1mam Julii 1796 cum expensis, cum clausula una cum citatione ad videndum se condemnari ad solutionem usurarum sortis mille ducentorum sexaginta septem nummorum aureorum, karolinen dictorum, a 22. Julii 1794 usque ad 22. Julii 1796 cum expensis

Der beklagte Graf nahm mit seiner “Ehefrau“ am 01.04.1794 bei dem Oberst von Szekely 177 Friedrichsdor zu 4 % Zinsen auf. Die Rückzahlung war für den 01.04.1795 vereinbart. Für die Rückzahlung bürgte auch dessen Bruder Graf Joseph Christian Ernst Ludwig zu Stolberg. Der Obrist von Szekely verstarb aber schon am 04.10.1794 zu Bromberg an seinen schweren Verwundungen aus dem Revolutionskrieg gegen Frankreich. Sein gesamter Nachlaß wurde von der königlich preußischen Landesregierung zu Marienwerder in Verwaltung genommen und der Kriminalrat Goltz als Kurator für die Hinterlassenschaft eingesetzt. Als solcher begann er die ausstehenden Kapitalien einzufordern, konnte aber trotz umfangreichen Schriftwechsels bei dem hier Beklagten zu keinem Ergebnis kommen, was ihn veranlaßte, das RKG einzubeziehen. Zu den 177 Friedrichsdor, die der hier Beklagte persönlich beim Oberst von Szekely aufgenommen hatte, kamen bei diesem Prozess aber noch die Zinsen zu 4,5 % auf 7.000 Rtlr Hauptsumme und 2 % auf 1.267 Carolinen (rumänische Goldmünze, hier zu je 11 fl rh. gerechnet), angeblich aufgenommen durch den Vater des Beklagten, Graf Carl Ludwig zu Stolberg, und den Beklagten selbst beim Oberst von Szekely hinzu. Die hier beklagte Partei negierte diese Schulden. Der am 12.11.1769 geborene Beklagte war zum Zeitpunkt der Wechsel zwar als ein junger preußischer Offizier mit dem Obristen von Szekely gut bekannt, aber noch nicht volljährig (noch nicht 25 Jahre alt). Die in den drei Wechselbriefen genannten Summen hatte der junge Graf als französische Assignationsscheine erhalten, die sich aber bei Überprüfung als Fälschungen herausstellten. Somit waren de facto keine Zahlungen erfolgt. Oberst von Szekely war tot und konnte nicht mehr zur Aufklärung der Sache beitragen. Außerdem hatte die Schuldscheine die angebliche Frau des jungen Grafen, Charlotte, geb. von Flemming, unterzeichnet. Charlotte von Flemming war aber die Mutter des hier beklagten Grafen. Die Gegenpartei akzeptierte diese Tatsachen nicht, sondern nahm sie als Beweis für die Minderjährigkeit des Beklagten, aber als vollgültige Briefe seiner Eltern und des schon angeblich volljährigen, in Wirklichkeit jüngeren Bruders. Die dem Leipziger Kaufmann Augustin zur Prüfung gegebenen französischen Assignationen lehnte die klagende Partei als Beweis ab, da sie erst im laufenden Prozess zur Prüfung von den Beklagten übergeben wurden und somit die Möglichkeit bestand, Fälschungen zu besorgen und als die vom Oberst Szekely ausgereichten Assignationen zu bezeichnen. Letzteres wollte General von Meyer beeiden, das er angeblich im März 1795 in Schleiz bei Gera, damals noch als Generalmajor in holländischen Diensten stehend, in einem Gespräch mit dem Vater des beklagten Grafen erfahren hatte. Der Graf beklagte sich nämlich über den finanziellen Verlust beim Verkauf der Obligationen, die er von Szekely erhalten hatte. Der Beklagte wird hier auch in seinen jungen Jahren als “Wüstling“ und “Lebemann“ bezeichnet.
Laufzeit/Datum (detailliert):1769 - 1804
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5726
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145977
 
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