Identifikation |
Signatur: | A 53, R Nr. 55 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Gotfried Rodemann, Lohgerbermeister zu Mühlhausen (Bekl.)
Ernst Christoph Mehmel, Kaufmann zu Mühlhausen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1753 erwarb der Lohgerbermeister Rodemann für 599 Rtlr 17 Krz, die bis Ostern 1754 gezahlt werden sollten, Ochsenhäute vom Kaufmann Clarus aus Frankfurt/M. Durch kurz darauf sich ereignende Unglücksfälle wurde Rodemann zahlungsunfähig und mußte bei der Stadt Mühlhausen ein diesbezügliches Moratorium erwirken. Mehmel ließ mit Hilfe des mühlhäusischen Gerichtsactuarius Mehlbach Clarus in Frankfurt/M. verständigen, der für ein Drittel der Summe an Mehmel die Forderungen gegen Rodemann abtrat. Mehmel ließ aber über die volle Summe von 599 Rtlrn mit Mehlbachs Hilfe (Erpressung durch Androhung des Entzugs des Moratoriums) Rodemann einen neuen Schuldschein in lateinischer Sprache, der Rodemann nicht mächtig war, unterzeichnen. Kurz darauf begann Mehmel mit juristischen Aktivitäten in der Stadt Mühlhausen gegen Rodemann, die aber durch Urteil der Juristenfakultät der Universität Göttingen noch in den 50er Jahren wegen augenscheinlichen Betrugs durch Mehmel beendet wurden. 1562 begann Mehmel erneut gegen Rodemann in der Sache vorzugehen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1562 - 1775 (1789) |
Umfang: | 12 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | R 2807 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145828 |
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