Identifikation |
Signatur: | A 53, R Nr. 53 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Gabriel, Jacob, Georg und Chuno Rode (Roden), Bürger zu Magdeburg (Bekl.)
Conradt, Cuno und Jacob Rode, Bürger zu Magdeburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Kläger behaupteten, daß die Beklagten ihren jetzt verstorbenen Vater Heinrich Rode in der ersten Instanz beschuldigt hätten, ihnen ein väterliches Erblehen auf dem Erbweg entzogen zu haben. Dieselben Appellanten behaupteten diesen Besitz als Erblehen für ihren Familienzweig der Rodes. Die Kläger waren aber die Söhne des Jüngsten von vier Brüdern, der nach dem Tod seiner älteren Brüder nunmehr als ältestes Familienglied der Rodes, den gesamten Rodebesitz an sich gezogen und dann nur an seine Söhne weitervererbt hatte. Die hier Beklagten waren die Söhne bzw. Enkelsöhne der älteren Brüder des verstorbenen Vaters der hier Klagenden. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1518 - 1549 |
Umfang: | 12 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | R 2792 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145826 |
|