A 53, H Nr. 94 Friedrich von Hanstein, Herr auf Oberstein, Christoff von Tastungen, Herr auf Bernterode, und Daniel Moller, freiherrlich-boyneburgischer Obervogt zu Bischhausen, in Vormundschaft der Witwe des Werner von Hanstein, Herr auf Ershausen (Kläger), Margarethe von Tastungen und ihrer unmü[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, H Nr. 94

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Friedrich von Hanstein, Herr auf Oberstein, Christoff von Tastungen, Herr auf Bernterode, und Daniel Moller, freiherrlich-boyneburgischer Obervogt zu Bischhausen, in Vormundschaft der Witwe des Werner von Hanstein, Herr auf Ershausen (Kläger), Margarethe von Tastungen und ihrer unmündigen Kinder

Schultheiß, Gerichtsschöppen und Gemeinde zu Ershausen (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der seit 1564 bereits einmal bis zum RKG geführte Streit um Bau-, Weide-, Trift- und Holzungsrechte bei Ershausen bestätigte die Ansprüche der Familie von Hanstein. Nach dem RKG-Urteil von 1598 wurde aber weiterprozessiert, und 1613 wurden an den Beschlüssen von 1582 und 1598 durch Kurmainz Modifizierungen vorgenommen. Das Protokoll vermeldet 1630, dass ein Vergleich zwischen den Parteien den weiteren Prozess überflüssig mache.
Laufzeit/Datum (detailliert):(1582) 1598 - 1628 (1630)
Umfang:16 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:H 1356
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2977138
 
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