Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 89 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Heiso Otto von Kerstlingerode und Melchior von Bodenhausen als Vormünder der Kinder (1 Sohn, 2 Töchter) des verstorbenen Güntzel von Hanstein, Herr auf Besenhausen (Beklagte)
Schultheiß, Vorsteher und Gemeinde Kirchgandern (Kläger) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Durch Unachtsamkeit der Schäfer des von Hanstein kam es zu Flurschäden bei Bauern aus Kirchgandern. Damit begann 1571 der Streit. Fälschlicherweise akzeptierte der Hansteiner Anwalt in der ersten Instanz den Vorwurf, dass mit dem Ausbau eines Rittersitzes in Besenhausen der Großvater der Kinder, Johann von Hanstein, widerrechtlich eine ihm nicht zustehende Hut und Trift für seine Schafe einführte. Dabei besaß er seit alters einen freien Hof und damit verbunden auch Hut und Trift in Kirchgandern. Durch die fälschlich akzeptierte Anschuldigung entschieden die ersten beiden Instanzen für das Dorf Kirchgandern. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1592 |
| Umfang: | 10 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 1350 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2976779 |
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