A 53, H Nr. 33 Domkapitel zu Halberstadt (Bekl.) \ \ Paul Joachim von Bülow, fürstlich braunschweigisch-calenbergischer Kammerpräsident zu Hannover, und Henning von Lützow, Obristleutnant und Amtmann zu Brunstein, in Vormundschaft der Kinder seines Bruders Valentin von Lützow mit der Tochter des [Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, H Nr. 33

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Domkapitel zu Halberstadt (Bekl.)

Paul Joachim von Bülow, fürstlich braunschweigisch-calenbergischer Kammerpräsident zu Hannover, und Henning von Lützow, Obristleutnant und Amtmann zu Brunstein, in Vormundschaft der Kinder seines Bruders Valentin von Lützow mit der Tochter des verst. Christoph Johann von der Asseburg, Herr auf Ampfurth, als letzteren Erben (Kl.) sowie die kurbrandenburgische Kanzlei des Fürstentums Halberstadt und dessen Landstände
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Für die Kinder des Valentin von Lützow forderten die Vormünder 8.000 Reichstaler plus Zinsen als Erbgut ein, welches laut kurbrandenburgischem Urteil von Halberstadt 1656 das Domstift allein zahlen und die Landstände verschonen sollte. Dies Geld wurde Ostern 1625 an den Obristen des Herzogs Christian d. J. von Braunschweig-Lüneburg, Heinrich von Eßwe, gezahlt, um die Verwüstung des Stiftsgebietes zu verhindern. Da die Stiftsregierung im Exil war, wurde durch Christoph Johann von der Asseburg über den Magdeburger Kaufmann Simon Laurentz das Geld aufgebracht und von dem Asseburger allein bezahlt. Dafür ließ er sich das Amt Langenstein verschreiben. Da nach dem Krieg das Domstift alle seine Besitzungen unter Kurbrandenburg zurückerhielt, stand die Schuld von 1625 erneut aus.
Laufzeit/Datum (detailliert):1625 - 1657
Umfang:2 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:H 442
 

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