Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 37 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Dr. iur. Reynhart Thyel, kaiserlicher Fiscal und Kammeranwalt für die Geistlichen der Stadt Erfurt (Kläger)
Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandatum poenale
Nachdem es zwischen den Monaten Mai und Juli 1521 verschiedene Überfälle auf Wohnhäuser von Klerikern in Erfurt gegeben hatte, die mit Raub und Verwüstungen einhergingen; da die Stadt die Kleriker nicht wirksam schützte, lief das Gerücht um, die Überfälle geschähen im Einvernehmen mit dem Rat von Erfurt. Daher wandten sich die Erfurter Stifter an den Kaiser. Stellvertretend klagte der kaiserliche Fiscal Dr. Thyel vor dem Reichskammergericht. Der Streit wurde aufgehoben, nachdem sich die Stadt Erfurt in einem Vertrag mit den Stiftern in der Stadt verglichen und gemeinsame Regelungen besonders zu Vermögensentwicklung und -schutz beschlossen hatte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1521 - 1537 |
Umfang: | 4 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 2589 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637817 |
|