Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 35 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Ludwig Funck, Bürger zu Erfurt (Kläger)
Heinrich von Witzleben, Herr auf Wendelstein (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis de non offendendo
Die von Funck am Reichskammergericht eingebrachte Klage führte offensichtlich nicht zum Prozess, da nur der Protokolltitel ausgeführt wurde und keine Klageschrift und Anwaltsvollmacht vorhanden waren. Funck klagte wegen seiner Gefangennahme durch Heinrich von Witzleben, Beraubung seines Pferdes und Schwertes sowie wegen Mißhandlungen. Er konnte jedoch fliehen. Der Vorfall ereignete sich 1549, die Ursachen dafür sind unbekannt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1549 - 1550 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 2368 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637815 |
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