Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 24 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Beklagte)
Sebastian von Liechtenstein, Herr auf Heylingsdorf (?), würzburgischer Amtmann zu Bramberg (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1549 wurde versehentlich auf dem Erfurter Markt der Bruder des Sebastian von Liechtenstein, Philipp von Liechtenstein, Domherr zu Würzburg, von den Stadtbütteln verhaftet. Diese hatten den Befehl, einen Studenten zu verhaften, der in Erfurt den Bürgern die Fenster eingeworfen hatte. Als der Irrtum bekannt wurde, setzte man den Liechtenstein wieder auf freien Fuß; sein Bruder aber reichte Klage beim kurmainzischen Hofgericht ein, wo er auch Recht erhielt. Erfurt protestierte am Reichskammergericht, weil es auf seinen Privilegien der ersten Instanz bestand und die Meinung vertrat, dass in diesem Fall Philipp das Recht der Klage zustand, aber nicht seinem Bruder. Zwischen 1557 und 1561 verstarb Sebastian von Liechtenstein ohne Leibeslehnserben. So blieb der Prozess aus. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1548 - 1561 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1605 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632248 |
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