A 53, A Nr. 37 Curdt Ludwig Woldeck von Arneburg, kurbrandenburgischer Obristwachtmeister, Pfandinhaber des Gutes Stecklenberg, für seine Ehefrau Katharina Margaretha von Öttingen (gestorben vor Januar 1682) und beider Tochter Charlotte Elisabeth, ab 1685 als verordneter Vormund seiner zweiten Ehe

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Identifikation

Signatur:A 53, A Nr. 37

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Curdt Ludwig Woldeck von Arneburg, kurbrandenburgischer Obristwachtmeister, Pfandinhaber des Gutes Stecklenberg, für seine Ehefrau Katharina Margaretha von Öttingen (gestorben vor Januar 1682) und beider Tochter Charlotte Elisabeth, ab 1685 als verordneter Vormund seiner zweiten Ehefrau und Witwe, Sabine Margaretha von Metzen, Johann Gottfried von Glaubitz und als Vormund für die Tochter Charlotte Elisabeth von Arneburg, Hermann Friedrich von Rößing, kurbrandenburgischer Obristwachtmeister (Kläger)

Ludwig Gebhart, Freiherr von Hoym, kursächsischer Kammerherr, Herr auf Droyßig, Wegeleben, Burgscheidungen u.a. (Beklagter)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Ursprung dieses Rechtsstreits um Ehestiftung und Leibgeding in Höhe von ca. 48.000 Talern aus dem Gut Stecklenberg war der Ehevertrag vom 13. Oktober 1600 zwischen Siegfried von Hoym und den Vormündern seiner Braut, Catharina von Krampe. Der Vertrag legte fest, dass jedem direkten weiblichen Nachkommen 8.000 Taler, beliehen auf das Gut Stecklenberg, vom jeweiligen Lehnsinhaber auszuzahlen waren. Schon bei den aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern waren die beiden Söhne nicht bereit, ihrer Schwester das zustehende Vermögen auszuzahlen. Deren Tochter, die Ehefrau des Klägers, sollte ebenfalls übergangen werden. So erhöhte sich im Verlauf der Jahre der Anspruch für Charlotte Elisabeth von Arneburg, die Tochter der Kläger, auf ca. 48.000 Taler. Als nach etwa dreißigjährigem Rechtsstreit (inkl. des Kampfes der Kinder der Vertragspartner von 1600) noch kein Ende abzusehen war, setzte sich Kurfürst Friedrich Wilhelm III. von Brandenburg persönlich für die Frau und Tochter seines inzwischen verstorbenen Obristen von Arneburg ein. Als sich das Reichskammergericht die Einmischung verbat, kaufte der Kurfürst für 25.000 Taler die umkämpften Rechte den Frauen ab und stellte sich persönlich dem Prozess.
Laufzeit/Datum (detailliert):1677 - 1686
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:A 1125
 

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