A 11b, Nr. 315 Zu den königlichen Ämtern Ampfurth und Schermcke gehörigen sämtliche Jagdreviere, welche ins Gehege geschlagen und darinnen die Rebhühner zum Zweck der königlich Winterhausenschen Hauptgehege eingefangen werden sollen, 1738 (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 11b, Nr. 315

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Zu den königlichen Ämtern Ampfurth und Schermcke gehörigen sämtliche Jagdreviere, welche ins Gehege geschlagen und darinnen die Rebhühner zum Zweck der königlich Winterhausenschen Hauptgehege eingefangen werden sollen
Laufzeit/Datum (detailliert):1738
 

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