A 17 III, Nr. 50 Die Bestimmungen. - 1. Inwiefern ein Erbe welcher unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers seinen Wohnsitz aufschlägt bei nachheriger Veränderung desselben von dem vererbten Vermögen Abschoss zu entrichten verpflichtet. - 2. Inwiefern ein unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers s

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 50
Frühere Signaturen:II. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 132

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die Bestimmungen. - 1. Inwiefern ein Erbe welcher unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers seinen Wohnsitz aufschlägt bei nachheriger Veränderung desselben von dem vererbten Vermögen Abschoss zu entrichten verpflichtet. - 2. Inwiefern ein unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers stehender minderjähriger Erbe Abschoss zahlen müsse wenn derselbe nach erlangter Großjährigkeit das vererbte Vermögen der Gerichtsbarkeit des Erblassers entzieht
Laufzeit/Datum (detailliert):1802
 

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