Identifikation |
Signatur: | A 17 III, Nr. 50 |
Frühere Signaturen: | II. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 132 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Die Bestimmungen. - 1. Inwiefern ein Erbe welcher unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers seinen Wohnsitz aufschlägt bei nachheriger Veränderung desselben von dem vererbten Vermögen Abschoss zu entrichten verpflichtet. - 2. Inwiefern ein unter der Gerichtsbarkeit des Erblassers stehender minderjähriger Erbe Abschoss zahlen müsse wenn derselbe nach erlangter Großjährigkeit das vererbte Vermögen der Gerichtsbarkeit des Erblassers entzieht |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1802 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2260502 |
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