A 8, Nr. 1081 Verbot des Verkaufs von adeligen Gütern bevor dies nicht an den König gemeldet (referiert) wurde, 1747-1805 (Akte)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 8, Nr. 1081
Frühere Signaturen:XXVI, 3.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verbot des Verkaufs von adeligen Gütern bevor dies nicht an den König gemeldet (referiert) wurde
Enthält/ Darin:Enthält u.a.: Edikte über den Erwerb adeliger Güter in Südpreußen. - Verordnung vom 18. Februar 1775, dass adelige Güter nicht an bürgerliche Personen ohne landesherrlichen Konsens verkauft werden sollen und die Aufhebung der Ehrenrechte solcher Güter in einem derartigen Verkaufsfall. - Reskript vom 15. März 1792, dass in diesem Fall mit der Landesregierung als Justizbehörde verhandelt (conferiert) werden soll. - Reskript vom 30. April 1805, dass Adelige ihre Güter nicht an Bürgerliche vererbpachten sollen, ausgenommen Mühlen, (Schank)Krüge oder ähnliche geringe Pertinentien. - Publikandum über die Konventionalstrafen bei Abschluss von Kaufkontrakten über adelige Güter vom 15. September 1805.
Laufzeit/Datum (detailliert):1747 - 1805
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1330900
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research