A 33, B XII Nr. 24 Von den Büchsenschmieden zu Suhl zu erlegenden Zinsen unter der Benennung Rohrgroschen sowie Bestimmungen, nach welchen ohne Wissen der Landesherrschaft keine Gewehre an auswärtige Regierunge verabfolgt werden sollen, 1561-1591 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 33, B XII Nr. 24

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Von den Büchsenschmieden zu Suhl zu erlegenden Zinsen unter der Benennung Rohrgroschen sowie Bestimmungen, nach welchen ohne Wissen der Landesherrschaft keine Gewehre an auswärtige Regierunge verabfolgt werden sollen
Laufzeit/Datum (detailliert):1561 - 1591
Umfang:5 Bl.
 

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