F 91 Knappschaftsoberversicherungsamt Halle (Saale), 1925-1944 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:F 91
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Knappschaftsoberversicherungsamt Halle (Saale)
Laufzeit/Datum (detailliert):1925 - 1944
Laufmeter:2.60
Findhilfsmittel:Findkartei
Registraturbildner:Die bergbaulichen Knappschaftsvereine, die ihren erkrankten, alten und verunglückten Mitgliedern und deren Hinterbliebenen eine gewisse soziale Unterstützung gewährten, stellten die älteste Institution in der Geschichte der deutschen Arbeiterversicherung gegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter und Unfall dar, die allgemein erst in den Jahren 1889-1899 in der bismarckschen Reichsgesetzgebung über die Invaliditäts- und Altersversicherung ihre erste umfassende Ausprägung fand.

Die bereits während des Mittelalters entstandenen Knappschaften, Knappschaftsvereine oder Knappschaftskassen waren zukunftsmäßige Vereinigungen der ökonomisch selbständigen Bergleute eines Bergwerks oder Hütte, die das berufliche und persönliche Leben der Knappen oder Gewerken regelten und ihre Interessen vertraten.
Mit dem Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaften für den ganzen Umfang der Monarchie vom 10. April 1854 wurde die Bildung von Knappschaftskassen allgemein gesetzlich festgeschrieben. Denen mussten alle Bergleute beitreten und die Bergwerksbesitzer die Hälfte der von den Bergleuten bezahlten Beitragskosten dazu entrichten. Das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 ermöglichte den Knappschaftsvereinen die volle Selbständigkeit, während die Bergbehörden lediglich eine formaljuristische Aufsichtsfunktion innehatten.

Für den Zuständigkeitsbereich des Oberbergamtes Halle bestand mit Sitz in Halle (Saale) die Sektion IV der deutschen Knappschafts-Berufsgenossenschaft, später Reichsknappschaft, der auch das dortige Knappschaftskrankenhaus Bergmannstrost unterstellt war.

Mit Erlass des Reichsknappschaftsgesetzes vom 23. Juni 1923 erhielt die nunmehrige Reichsknappschaft auf Grundlage der allgemeinen Festlegungen der Reichsversicherungsordnung den Status einer Sozialpflichtversicherung für alle Beschäftigten des Bergbaus. Ihre Leistungen erstreckten sich auf die Versicherungszweige Kranken- und Pensionsversicherung der Arbeiter, Pensionsversicherung der Angestellten, Zahlung von Invaliden-, Alters-, Witwen- und Waisenrenten, Gewährung von Sachleistungen sowie Finanzierung von Heilverfahren.

Die Reichsknappschaft untergliederte sich in Bezirksknappschaften. Als Mittelinstanzen wurden durch den Reichsarbeitsminister im Laufe der dreißiger Jahre für den Bereich jeweils einer oder mehrerer Berzirksknappschaften die Knappschaftsoberversicherungsämter gebildet, die bis 1945/46 bestanden. Jene waren dem Reichsversicherungsamt und dessen besonderen Knappschaftssenaten unterstellt.
Bestandsinformationen:Die Retrokonversion der Findkartei des Bestandes erfolgte im April/Mai 2020. Eine Freischaltung der überlieferten Aktentitel erfolgt erst nach Abschluss der datenschutzrechtlichen Prüfung.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5618
 
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