A 32a III Oberaufseheramt Eisleben. Forst-, Jagd- und Grenzsachen des sächsischen Anteils von Mansfeld, 1529-1808 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 32a III
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Oberaufseheramt Eisleben. Forst-, Jagd- und Grenzsachen des sächsischen Anteils von Mansfeld
Laufzeit/Datum (detailliert):1529 - 1808
Laufmeter:7.05
Findhilfsmittel:Findbuch aus dem 19. Jh. (online recherchierbar)
Bestandsinformationen:Im 15. Jh. werden einzelne Räte der verschiedenen Grafen von Mansfeld erwähnt. Mit dem Vorhandensein einer locker organisierten Kanzlei darf für diese Zeit ebenfalls gerechnet werden. Die zahlreichen Teilungen der Grafschaft waren jedoch der Entstehung eines festen Ratskollegiums sehr hinderlich.
1512 wurde zwischen den verschiedenen Linien vereinbart, dass die gräflichen Räte einmal im Monat in Eisleben zusammenkommen sollten, "die dann daselbst eine ganze Woche aufwarten und alle nötigen Händel, so gemeiner Herrschaft halben die vergangenen drei Wochen vorgefallen, sonderlich des Bergwerks halben, vorzunehmen, zu verhören und zu örtern". Zu ihrer Tätigkeit wurde ihnen ein Schreiber zugeordnet. Alle Vierteljahre sollten sich die Grafen selbst versammeln. Eilige Sachen, die nach der Burg Mansfeld gelangten sollte "gemeiner Herrschaft Hauptmann auf Mansfeld und die anderen ihm zugeordneten Räte" erledigen. 1517 wird auch ein Kanzler eines Grafen erwähnt. Im übrigen wechselte man das Regierungssystem noch häufig. 1530 sollten die Grafen jeweils im Wechsel "gemeiner Herrschaft Händel, Regierung der Städte und Bergwerk" besorgen. 1563 bestand eine Kanzlei aus dem Kanzler und zwei Räten, die auch die Rentangelegenheiten verwaltete. 1570 wird außer dem auch sonst erwähnten Schreiber ein Sekretär und Registrator genannt. Ferner war ein eigener Rentmeister für die Verwaltung der Einkünfte zuständig.
Die von den Lehnsherren der Grafen (Kursachsen, Magdeburg und anfangs auch Halberstadt) 1570 eingeleitete Sequestration des vorderortischen 3/5 der Grafschaft sah zunächst die Übernahme der Regierung, Rechtsprechung und Finanzangelegenheiten durch die Oberaufseher vor. Jedoch bestand die gräfliche Kanzlei bzw. Regierung vor allem als Gerichtsbehörde und wahrscheinlich auch als Lehnshof für die gemeinsamen Lehen weiter. 1588 wurden allerdings der Kanzler und die von den sequestrierten Grafen eingesetzten Räte als sogenannte "kleine Regierung" von den Oberaufsehern in Pflicht genommen. Auch die Appellationen an andere Gerichte als an die der Lehnsherren wurden seitdem verboten. Seit der Mitte des 17. Jh. scheinen die Grafen trotz der Sequestration die Regierung wieder allein besetzt zu haben. 1668 gestatte jedenfalls der Administrator August von Magdeburg den Grafen die alleinige Besetzung der Kanzlei, die damals 1. Instanz für die Ritterschaft und für die den Ämtern nicht unterstehenden Freisassen war. Die Behörde war für beide Anteile der Grafschaft zuständig. Die Appellationen gingen bei einem Prozesswert über 100 Gulden im magdeburgischen Anteil an die Regierung in Halle (später Magdeburg) un dim sächsischen Anteil an die Landesregierung in Dresden.
Durch Hinzutritt von Geistlichen konnte die Eisleber Behörde auch als Konsistorium fungieren, das die bei den Grafen verbliebenen Konsistorialrechte unter der Aufsicht der jeweiligen landesherrlichen Konsistorien ausübte (vgl. A 12a III). Die Einkünfte der Grafschaft wurden vom Rentmeister verwaltet. Infolge der Schulden und deshalb erfolgten Sequestration kam es nicht zur Ausbildung einer selbständigen Kammerverwaltung. Vielmehr fielen diese Angelegenheiten später den Oberaufsehern und dem von ihnen eingesetzten Sequestrationsmeistern zu. Das gräfliche Bergamt kam nach der Sequestration wegen der Oberhoheit Kursachsens über alle mansfeldischen Bergwerke unter die alleinige Aufsicht des sächsischen Oberaufsehers in Eisleben.
Der Tod des letzten Fürsten von Mansfeld-Fondi 1780 bedeutete das Ende der Grafschaft und damit die Aufhebung des bisherigen gräflichen Mediatbehörden. An ihre Stelle traten im magdeburgischen Anteil die Regierung bzw. das Konsistorium Magdeburg, während Kursachsen die Verwaltung durch einen eigenen Oberaufseher bis 1808 beibehielt. In geistlichen Dingen wurde jeden 1780 das Konsistorium Leipzig zuständig.
Zusatzinformationen:Das Archiv des Oberaufsehers der Grafschaft Mansfeld kam an die Regierung Merseburg und wurden von dort in mehreren Etappen an das Landeshauptarchiv abgegeben. Der Hauptteil der Akten wurde als Bestand A 32a aufgestellt. Aus den Akten speziell zu Forst-, Jagd- und Grenzsachen sowie einigen Archivalien, die speziell Ämter Leinungen und Morungen betreffen, wurde der vorliegende Bestand A 32a III gebildet, der 2012 retrokonvertiert und gleichzeitig überarbeitet wurde.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5471
 
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