Z 17 Anhaltische Ordenskanzlei, 1837-1914 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 17
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anhaltische Ordenskanzlei
Laufzeit/Datum (detailliert):1837 - 1914
Laufmeter:0.10
Findhilfsmittel:Findbuch 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Der Orden Albrecht des Bären wurde von den Herzögen Heinrich von Anhalt-Köthen, Leopold IV. Friedrich von Anhalt-Dessau und Alexander Carl von Anhalt-Bernburg als "Herzoglich Anhaltischer Gesamthaus-Orden" laut Urkunde vom 18. November 1836 gestiftet und führte nach dem Aussterben der Köthener und Bernburger Linie und der Vereinigung der anhaltischen Territorien zu einem Herzogtum seit dem 20. August 1863 den Titel: "Herzoglich Anhaltischer Haus-Orden Albrecht des Bären".

Der Orden bestand aus drei Graden, nämlich aus Großkreuzen, Kommandeuren erster und zweiter Klasse sowie aus Rittern erster und zweiter Klasse. Damit in Verbindung stand außerdem eine goldene und silberne Verdienst-Medaille. Nach einem Statuten-Nachtrag vom 18. Juli 1864 wurden zu sämtlichen Ordens- und Verdienstzeichen "Für die dem deutschen Vaterland vor dem Feind geleisteten Dienste" zwei gekreuzte goldene Schwerter verliehen. Nach den erneuerten Statuten vom 20. September 1875 erfolgte darüber hinaus die Verleihung eines vom Herzog Friedrich von Anhalt "als eine Anerkennung und Belohnung ausgezeichneter und besonderer Leistungen im Gebiete der Wissenschaft und Kunst" gestifteten Verdienst-Ordens für Wissenschaft und Kunst. Nach einer Order des Herzogs vom 29. April 1901 waren den Ordenszeichen der drei o.g. Grade für "Fälle besonderen Verdienstes" die Herzogliche Krone anzufügen.
Die Auszeichnungen nahm der regierende Herzog von Anhalt als Ordens-Großmeister vor.
Die Angelegenheiten des Herzoglichen Hausordens wurden durch die Ordenskanzlei, die sich vor 1872 im Herzoglichen Gesamtarchiv in Dessau befand, verwaltet. Das Personal des Gesamtarchivs erledigte die Geschäfte der Ordenskanzlei mit. Später war die Kanzlei im Staatsministerium im Behördenhaus untergebracht und setzte sich aus dem Ordenskanzler (in der Regel ein Staatsminister) sowie den Ordenssekretär und Rechnungsführer (ein Kanzleirat) zusammen.
Nach Empfang eines höheren Ordensgrades oder dem Tod des Ordeninhabers waren die verliehenen Auszeichnungen an die Ordenskanzlei zurückzugeben.
Die Institution bestand bis zur Abdankung des anhaltischen Herzogshauses 1918.
Bestandsinformationen:Der vorliegende Bestand wurde im Jahr 2009 erschlossen.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=190224
 
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