M 1 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Magdeburg, 1945-1990 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:M 1
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Bezirkstag und Rat des Bezirkes Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1945 - 1990
Laufmeter:757.50
Findhilfsmittel:Findkartei, Ablieferungskartei
Registraturbildner:Das Gesetz der Volkskammer der DDR über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23.7.1952 ordnete die Neugliederung der Landkreise und die Errichtung von Bezirken an, die so zu erfolgen hatte, "daß sie den wirtschaftlichen Erfordernissen entspricht und die Durchführung aller staatlichen Aufgaben, insbesondere die wirksame Anleitung und Kontrolle der staatlichen Organe in den Kreisen gewährleistet ist." Ursprung für dieses Gesetz mit dem Ziel, die bestehenden fünf Länder in der DDR durch vierzehn Bezirke und 217 Kreise zu ersetzen, war der Beschluss der II. Parteikonferenz der SED, die vom 9.-12.7.1952 stattgefunden hatte, die Grundlagen des Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR planmäßig aufzubauen. Der demokratische Zentralismus ließ sich nur durch eine Verwaltungsänderung zum Nachteil der Länder durchsetzen. Bereits am 24.7.1952 erließ der Ministerrat die Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke. Diese waren der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes. Das oberste Organ der Staatsgewalt im Bezirk war der Bezirkstag, der aus einer bestimmten Anzahl gewählter Abgeordneter bestand und dessen Beschlüsse für alle Organe, die dem Bezirkstag unterstanden verbindlich waren. Am 25.7.1952 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Sachsen-Anhalt und löste sich auf. Die Abgeordneten setzten ihre Tätigkeit jeweils nach der Lage der Wahlkreise in den Bezirkstagen in Halle oder Magdeburg zusammen mit neuen von der Nationalen Front delegierten Abgeordneten fort. Am 7.8.1952 konstituierte sich der Bezirkstag für den Bezirk Magdeburg. Er bestand aus neunzig Abgeordneten, 1958 waren es 202 und 1981 220 Abgeordnete, die zuerst alle vier seit 1976 alle fünf Jahre gewählt wurden. Am 7.8.1952 wählten diese aus ihrer Mitte den Rat des Bezirkes Magdeburg als sein vollziehendes und verfügendes Organ, dessen Vorsitzenden, fünf Stellvertreter des Vorsitzenden und den Sekretär des Rates des Bezirkes. Anschließend erfolgte die Wahl von zehn ständigen Kommissionen des Bezirkstages. Zugleich unterlag der Rat des Bezirkes der Anleitung und Kontrolle des Ministerrates der DDR, so dass der Rat des Bezirkes die mittlere staatliche Verwaltungsbehörde zwischen dem Ministerrat mit seinen Fachministerien der DDR und den untergeordneten Räten der Kreise und kreisfreien Städte bildete. Die Aufgaben der Landesregierungen mussten an die neuen Räte der Bezirke übertragen werden. Ab dem 1.8.1952 übergab das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt dem Rat des Bezirkes Magdeburg die für die Verwaltung seines Bezirkes notwendigen laufenden Geschäftsakten.
Das Büro für Territorialplanung, die Bezirksdirektion für Straßenwesen, die Bezirksdirektion Volkseigener Güter, die Bezirksdirektion des V(olks)E(igenen) Einzelhandels (HO) und die Bezirksstelle der Sparkassen des Bezirkes Magdeburg waren neben anderen Einrichtungen dem Rat des Bezirkes Magdeburg unmittelbar nachgeordnet.
Während und nach der friedlichen Revolution im Oktober und November 1989 blieb der Bezirkstag bestehen. Erst infolge des Volkskammerbeschlusses vom 17.5.1990 beendete der Bezirkstag Magdeburg seine Legislaturperiode am 28.5.1990 und tagte zum letzten Male. Der Rat des Bezirkes amtierte zunächst geschäftsführend weiter. Um bis zur Bildung funktionsfähiger Länder die Regierungsfähigkeit in den Bezirken aufrecht zu erhalten, beschloss der Ministerrat am
2.5.1990, dass die Räte der Bezirke nur im Rahmen der Auftragsverwaltung tätig bleiben durften. Der Ministerpräsident setzte einen Regierungsbevollmächtigten als Leiter der "Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg der Regierung der DDR" am 11.6.1990 ein. Diesem wurde auf der Grundlage des Beschlusses der Regierung der DDR vom 8.8.1990 der für die Landesbildung zuständige Landessprecher übergeordnet.
Bestandsinformationen:Der Bestand kam hauptsächlich in den Jahren 1963, 1964, 1973, 1974 von dem Verwaltungsarchiv des Rates des Bezirkes Magdeburg und 1991 sowie 1992 von dem Regierungspräsidium Magdeburg in das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt und besteht aus drei Ablieferungsschichten für die Zeiträume 1952 bis 1960, 1960 bis 1970 und von 1970 bis 1990. Später gaben einzelne Behörden des Landes Sachsen-Anhalt kleinere Mengen zum Bestand gehörendes Schriftgut ab. Die ersten beiden Ablieferungen für die Jahre 1952 bis 1970 mit dem Umfang von ca. 200 lfm sind nach dem "Ordnungsmodell für den Bestandstyp Bezirkstag und Rat des Bezirkes" aus dem Jahre 1970 bzw. 1988 auf Karteikarten verzeichnet. Die dritte Ablieferung, etwa 470 lfm, wurde ebenfalls nach dem "Ordnungsmodell für den Bestandstyp Bezirkstag und Rat des Bezirkes" klassifiziert und ist an Hand der Ablieferungskarteien des Verwaltungsarchivs des Rates des Bezirkes Magdeburg benutzbar.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=124012
 
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