A 6 Landstände des Erzstifts/Herzogtums Magdeburg, 1309-1830 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 6
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Landstände des Erzstifts/Herzogtums Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1309) 1514 - 1830
Laufmeter:21.75
Findhilfsmittel:Überarbeitetes Findbuch von 1828. Neues Findbuch 2015 (online recherchierbar).
Registraturbildner:Syndikus und andere Organe der Landstände.

Der erste Landtag des Erzstifts, der als Ausdruck der Mitwirkung von Untertanen bei Landesangelegenheiten zu verstehen ist, kann für das Jahr 1478 nachgewiesen werden. Seit etwa 1530 bestand die Festlegung der Einteilung der Stände in vier Kurien. Es waren dies die Prälaten (Domkapitel, einige besonders bedeutende Klöster und Stifter), Grafen und Herren (meist solche, die auch Magdeburger Lehen innehatten, z. B. die Grafen von Anhalt), Ritterschaft und Städte.

Die Stände besaßen v. a. das Recht der Bewilligung und der Einziehung der Steuern. Neben den regelmäßigen Steuern bzw. Beden konnten sie auch außerordentliche Beden beschließen. So gab es im 16. Jahrhundert neben dem 70. Pfennig, eine aus dem 1531 bewilligten 50. Pfennig hervorgegangene Einkommensteuer, eine Akzise auf Getränke. Neben diesen beiden Hauptsteuern mussten die Stände bei sonstigen finanziellen Entscheidungen der Landesherrschaft, z. B. bei Verpfändungen ihre Zustimmung geben. Außerdem verwalteten sie die Landesschulden, wodurch sich ein eigenes, ständisches Kreditwesen herausbildete. Darüber hinaus griffen sie in die Landesverwaltung ein, besonders wenn es sich um die Abstellung von Mängeln handelte. In der äußeren Landespolitik hatten sie z. B. beim Abschluss von Landfrieden, Bündnissen usw. ein Mitwirkungsrecht. Ebenso spielten sie in militärischen Angelegenheiten eine wichtige Rolle, wurde doch der Stiftshauptmann von den Ständen bestimmt.

Die Berufung der Stände erfolgte durch den Landesherrn. Feste Orte und Termine gab es demgegenüber nicht. Die Verhandlungen wurden meist auf Grund von landesherrlichen Propositionen kurienweise nach Majoritätsprinzip geführt. Der Landtagsabschied fasste die Ergebnisse zusammen, wobei abweichende Meinungen einzelner Kurien zu Protokoll genommen werden konnten.

Besonders wichtig für die Entwicklung waren die ständischen Ausschüsse. Sie hatten die Landtagsbeschlüsse auszuführen, das Rechnungswesen und die Ausgaben zu kontrollieren:

1531 kam es im Erzstift zur Bildung eines engeren Ausschusses, der seit 1542 zur dauernden Einrichtung wurde. Er bestand aus drei Prälaten, vier Vertretern der Ritterschaft aus den Kreisen (sog. Landräte) und einem Vertreter der Städte (meist Groß-Salze). Der engere Ausschuss besaß als ständige Finanzkommission große Bedeutung. Er verwaltete das gesamte Steuer- und Kreditwesen in vorbrandenburgischer Zeit und machte seinen Einfluss auch auf die Landesverwaltung geltend. Ein Syndikus, der seit 1631 nachweisbar ist, und ein Landrentmeister waren mit entsprechendem Unterpersonal seine ausführenden Organe. Die Aufgaben des engeren Ausschusses gingen 1696 weitgehend auf das Obersteuerdirektorium über, dem außer dem Oberkriegskommissar zwei ständische Vertreter angehörten. Landrentmeister, Steuer- und Akzisebeamte wurden der neuen Behörde unterstellt. Die Einrichtung der Kommissariate 1713 bedeutete dann das völlige Ende der ständischen Einwirkung auf das Steuerwesen.

Der 1570 eingesetzte große bzw. weitere Ausschuss aus 35 Vertretern der Prälaten, Ritterschaft und Städte übernahm im Laufe der Zeit das Steuerbewilligungsrecht des Landtages, der 1678 zum letzten Mal zusammentrat. Auch der weitere Ausschuss durfte seit dieser Zeit nur noch mit kurfürstlicher Bewilligung Sitzungen abhalten. Sie fanden nur 1757 und regelmäßig wieder seit 1787 statt. Der große Ausschuss ergänzte sich, wie auch der engere, nur durch Kooption.

Die Magdeburger Stände waren nicht für die Grafschaft Mansfeld zuständig. Dort hielten sich die Gesamtstände der Grafschaft bis ins 18. Jahrhundert.

Der Austausch des Ziesarschen Kreises gegen den Luckenwaldischen Kreis 1773 hatte für die Zuständigkeit der Stände keine Folgen. Luckenwalde blieb weiter bei den Magdeburgischen Ständen und für Ziesar waren die Brandenburger Stände maßgebend.
Bestandsinformationen:Die Stände ließen ihre laufenden Geschäfte durch einen Syndikus führen. Daneben existierten verschiedene, teils nur temporäre Ausschüsse. Die Registraturen wurden im landständischen Haus am Domplatz in Magdeburg aufbewahrt. Bei der Übernahme der Steuer- und Kreditverwaltung durch landesherrliche Stellen wurden diesen auch oft die entsprechenden Akten übergeben.

Nach einigen Wirren zwischen 1808 und 1815 kamen die geretteten Teile der Registraturen 1823 in das Provinzialarchiv. Vorher war es zu zahlreichen Kassationen gekommen. So heißt es im Repertorium von 1828 "Repertorium über die nach Auswahl der, nach veränderter Verfassung, für überflüssig gehaltenen Papiere, im Bestande verbliebenen Acten des Archivs der Hochlöblichen Stände des Herzogthums Magdeburg."

Die Springnummern bei den Signaturen zwischen 339 und 400 sind bereits im alten Findbuch verursacht worden (siehe den dortigen Vermerk auf S. 43 bei den Nummern 339 und 400).

Die frühere Bezeichnung des Bestandes lautete: Rep. A VI.

Die Verzeichnungsinformationen zum Bestand wurden 2010 retrokonvertiert und in Teilen überarbeitet. 2015 wurde ein neues Findbuch zum Bestand erstellt.
Zusatzinformationen:Weiterführende Literatur:

Krütgen, Karl: Die Landstände des Erzstifts Magdeburg vom Beginn des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Halle 1914.
Neugebauer, Wolfgang: Die Stände in Magdeburg, Halberstadt und Minden im 17. und 18. Jahrhundert, in: Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 55), hrsg. v. Peter Baumgart, Berlin/New York 1983, S. 170-207.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
A 2 Erzstift Magdeburg. Innere Landesverwaltung, 1294-1795 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 1 Erzstift Magdeburg. Auswärtige Angelegenheiten, 0961-1756 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 9a VIII Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Specialia. Steuersachen im Holzkreis, 1640-1797 (Bestand)
 

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