Z 91 Konsistorium Zerbst, 1501-1873 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 91
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Konsistorium Zerbst
Laufzeit/Datum (detailliert):(1330) 1501 - 1873
Laufmeter:30.60
Findhilfsmittel:Findbuch nach 1930 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen
Registraturbildner:In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden in den protestantischen Territorien in Anlehnung an gleichnamige Institutionen der römisch-katholischen Kirche Konsistorien als Kirchengerichte für Ehe- und Disziplinarsachen.
Auch in Fürstentum Anhalt-Zerbst wurde spätestens nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 ein Konsistorium eingesetzt, das aus Mitgliedern der Landesregierung und Spezialsuperintendenten bestand und in dessen Zuständigkeitsbereich sämtliche geistlichen und Schulsachen gehörten. Ende des 17. Jahrhunderts arbeitete es auf der Grundlage der "Erneuerten und verbesserten anhaltischen Landes- und Prozessordnung'" von 1666 und einer Konsistorialordnung von 1681. Danach hatte das Zerbster Konsistorium folgende Aufgaben:
- die Inspektion, Kognition und Entscheidung in allen die Kirchen, Schulen, Stipendien, frommen Stiftungen und das Armenwesen betreffenden Sachen,
- die Examination, Vokation und Bestallung der Geistlichen,
- Erteilung von Dispensationen zu stillen Trauungen, Taufen- und Begräbnissen,
- die Ehegerichtsbarkeit,
- Abnahme der Rechnungen des Zerbster Bartholomäi-Stifts, des Küchmeister- u. Lietzoischen sowie des Sieberlehnschen Familienstipendiums und des Schrader'schen Gestifts, Vergabe
des Kragischen Stipendiums,
- Testamentsverwaltung des Oldenburgischen Stipendiums.
Das Fürstentum Anhalt-Zerbst war Ende des 18. Jahrhunderts in 4 Spezialsuperintendenturbezirke eingeteilt, in denen jeder ein Spezialsuperintendent angestellt war und die dem Konsistorium unterstanden. Die Spezialsuperintendenten waren zugleich Konsistorialräte, die im Konsistorium Sitz und Stimme hatten.
Der Zerbster Spezialsuperintendent und Amtsrat bildeten gemeinsam eine Kirchenkommission, die Rechnung über das Zerbster Stipendienwesen abzulegen und die Aufsicht über die Landschulen im Amt Zerbst inne hatte.
Nach dem Aussterben der Linie Anhalt-Zerbst 1793 wurde das Territorium 1797 auf die drei anderen anhaltischen Teilfürstentümer aufgeteilt. Die Regelung der Konsistorialangelegenheiten übernahmen nun die Konsistorien der Teilfürstentümer für den jeweiligen an sie angegliederten Zerbster Landesteil.
Das von der Zerbster Kirchenkommission verwaltete Amt Zerbst fiel an Anhalt-Dessau. Die Kirchenkommission blieb als dem Konsistorium Dessau nachgeordneter Einrichtung bestehen. Ihr Aufsichtsbereich wurde auf die Dörfer Nedlitz und Reuden, die bisher zum Amt Lindau gehörten, ausgedehnt.
Bestandsinformationen:Akten des Konsistoriums Zerbst wurden im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts in die Pertinenzbestände "Hauptarchiv Zerbst" und "Facharchiv Zerbst" integriert, die 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen worden sind.
Weitere Archivalien der anhaltischen Konsistorien sind nach Auflösung des Konsistoriums Dessau 1920 durch den Evangelischen Landeskirchenrat an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben worden. In der Mehrzahl handelte es sich dabei um Akten der Konsistorien Köthen und Zerbst, aus denen im Anhaltischen Staatsarchiv Zerbst die Bestände "Rep. 15 A Konsistorium Zerbst" und "Rep. 15 B Konsistorium Köthen" gebildet und zu denen jeweils ein Findbuch erstellt worden ist. Im Zuge der Bestandsbearbeitung erfolgte die Herauslösung von Akten der Provenienz "Konsistorium Zerbst" aus den o.g. Pertinenzbeständen und die Einordnung in den neu gebildeten zerbster Konsistorialbestand.
 

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